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Staat muss Verzugszinsen auf Pendlerpauschale zahlen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der damit verbundenen Wiedereinführung der Pendlerpauschale, steht der Staat nunmehr in Zugzwang. Denn wie es in einem Artikel in der Onlineausgabe des "Focus" heißt, müssen die Erstattungen der Pendlerpauschale an die Bürgerinnen und Bürger bis spätestens 31. März 2009 erfolgen. Dies gilt für alle Beiträge, die im Jahr 2007 aufgrund der Neuregelung der Pendlerpauschale zuviel gezahlt wurden und nun wieder an die Steuerzahler zurückfließen. Sollte dieser Termin überschritten werden, so ist der Staat verpflichtet, die Pendlerpauschale zuzüglich entstehender Verzugszinsen zu erstatten. Diese Verzugszinsen erhöhen den zu erstattenden Betrag um monatlich 0,5 Prozent.

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