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Pendlerpauschale: Unfallkosten ebenfalls absetzbar

Arbeitnehmer, die in ihrer Steuererklärung die Pendlerpauschale ansetzen, sparen eine Menge Geld. Doch damit nicht genug: es ist auch möglich, Beträge, die über die reine Pendlerpauschale hinausgehen, steuerlich geltend zu machen. Darauf weist die Webseite haufe.de hin und nennt konkrete Beispiele. Neben der Pendlerpauschale können Berufspendler mit Wiederherstellung der alten Gesetzeslage nun auch Kosten für einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit geltend machen. Diese Beträge können dabei im Rahmen der Werbungskosten oder aber als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt übrigens ebenso wie die rückwirkende Anrechnung der Penderpauschale auch bei vorläufigen Steuerbescheiden.

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