Pendlerpauschale: Finanzministerium liefert Eckdaten
Rund neun Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht die Fortführung der gesetzlichen Situation von 2006 und damit die Weiterführung der Pendlerpauschale beschlossen hat, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium nun ein Grundsatzschreiben, in dem einige Details zur Pendlerpauschale geklärt werden.
Dabei wird zum Beispiel verdeutlicht, dass die Pendlerpauschale unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt wird und dass der Höchstbetrag, innerhalb dessen die Pendlerpauschale geltend gemacht werden darf, 4.500 Euro beträgt.
Zudem finden sich in dem BMF, Schreiben v. 31.8.2009, IV C 5 - S 2351/09/10002 Informationen zum Zusammenhang zwischen Pendlerpauschale und Unfallkosten sowie zur Situation der Arbeitgeber.
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